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AutorenbildStefanie Beetschen

Die Lex Hari

der entschlossene Kampf für die Erhaltung der EJBG


Text Chlaus Lötscher


Alt-Nationalrat Fritz Hari kämpfte bei der Revision des Eidgenössischen Jagdgesetzes mit grosser Entschlossenheit und viel politischem Geschick für die Erhaltung der eidgenössischen Jagdbanngebiete. Als Naturliebhaber verstand er früh die Wichtigkeit der Jagdbanngebiete für einen gesunden Wildbestand.

Als das eidgenössische Jagdgesetz 1982 zur Revision anstand, sass Hari in der nationalrätlichen Kommission. Zusammen mit David Beetschen, Wildhüter Fritz Beetschen, Gottfried Schranz, Ruedi von Känel und Fritz Beglinger, einem Wildhüter von der anderen Seite des Thunersees, und weiteren Gleichgesinnten arbeitete er in seinem Bergrestaurant im Suldtal zusammen 17 Anträge aus.

"Zwei davon waren faule Anträge, aber die haben wir bewusst eingebracht."

So hatten Gegner sofort Gelegenheit etwas abzulehnen, das uns nicht wichtig erschien. Die Kommission tagte damals zusammen mit Bundesrat Alphons Egli auf dem Weissfluhjoch, Davos. Da gab es einen herben Rückschlag für Hari.

Die beiden faulen Anträge wurden zwar abgelehnt, aber auch sein wichtigster Antrag, jener, der die Banngebiete gewährleisten sollte, fiel durch. Dies weckte Haris Kampfgeist. Er drohte mit dem Referendum.

"Nach der Sitzung sprach ich noch mit den Lawinenleuten und machte mi

ch dann selbst auf den Abstieg. Vor mir lief Bundesrat Egli mit einigen Parlamentariern. Ich holte sie ein." Egli bemerkte, dass mit all den Anträgen dies eine "Lex Hari" wird. Er wollte wissen, ob er es mit der Referendumsdrohung ernst meine. "Das kann ich garantieren", erwiderte Hari. Darauf offerierte Egli einen Wiedererwägungsantrag. Die Banngebiete blieben und auch im Kiental hat das Wild immer noch seine Ruhe", sagt ein zufriedener Hari heute.






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